Finden Sie schnell kosten private krankenversicherung für Ihr Unternehmen: 9 Ergebnisse

Vermögensversicherungen

Vermögensversicherungen

Schützen Sie Ihr Vermögen, sei es vor Haftpflichtansprüchen, Garantieleistungen, Rechtsfällen oder Cyberangriffen. Lassen Sie sich von unserer Expertise begeistern.
Fahrzeugversicherung.

Fahrzeugversicherung.

Erstklassiger Versicherungsschutz von einem vertrauenswürdigen Partner. Jetzt Rate berechnen Geniessen Sie Fahrvergnügen ohne Kompromisse – mit einer Fahrzeugversicherung, die zu Ihnen passt. Unsere Fahrzeugversicherungen sind optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten – oder lassen sich ganz unkompliziert mit Ihrem Leasing kombinieren. Integrierte Lösung Individuelle Lösung Finanzierung In Kombination mit ALPHERA Leasing möglich Bei Leasing, Finanzierung und Barkauf Fahrzeug Neu- und Gebrauchtfahrzeuge Neu- und Gebrauchtfahrzeuge Versicherungsdeckung Fixer Deckungsumfang Individuell definierbar Prämienrechnung Direkt integriert in die Leasingrate Separat Laufzeit Gekoppelt an die Leasingdauer Ab einem Jahr So einfach, so sicher – die integrierte Fahrzeugversicherung. Wir bieten Ihnen Finanzierung und Versicherung in einem Paket – ganz unkompliziert und übersichtlich. Mit einer Kombination aus Leasing und Versicherung für alle Fahrzeuge, die bei einem unserer Partner geleast werden. Ihre Vorteile – exklusiv mit dem ALPHERA Leasing. Monatliche Prämienzahlung integriert in die Leasingrate Kein Selbstbehalt in der Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung für Lenker über 25 Jahre Mitgeführte Sachen bis zu CHF 2000.– mitversichert Parkschaden inklusive Zerkratzen bis zu CHF 2000.– mitversichert* Verzicht auf Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit Reduktion des Selbstbehalts bei einem Vollkaskoereignis von CHF 2000.– auf CHF 1000.– für Lenker über 25 Jahre* Glaszusatzversicherung ohne Selbstbehalt bei Glas-, Xenon-Scheinwerfer- oder LED-Bruchschäden* ● Wenn Reparatur bei einem ALPHERA Partner erfolgt. Eine Fahrzeugversicherung, so individuell wie Sie – die massgeschneiderte Lösung. Stimmen Sie Ihren Versicherungsschutz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ab.
Spitalzusatzversicherungen

Spitalzusatzversicherungen

Die Spitalversicherungen übernehmen Kosten, welche bei einem Spitalaufenthalt anfallen. Die Spitalzusatzversicherung bietet bei einem Spitalaufenthalt mehr Komfort und bessere ärztliche Betreuung. Die Spitalzusatzversicherung wird in Privat und Halbprivat unterteilt. Gewisse Zusatzversicherungen bieten auch die allgemeine Abteilung mit einer freien Arztwahl an. Die beliebteste Zusatzversicherung ist die private Krankenversicherung oder auch als private Abteilung bekannt. Im Falle eines Spitalaufenthaltes erhält der Versicherte ein Einzelzimmer mit mehr Komfort, grössere Auswahl an verschiedenen Mahlzeiten sowie eine Betreuung durch Chefärzte und besser geschultes Personal. Bei einer halbprivaten Versicherung sind die Leistungen etwas geringer als bei der privaten Krankenversicherung. Dennoch erhält man mit der Zusatzversicherung der halbprivaten Abteilung die Kostenübernahme für ein Zweitbettzimmer im Spital. Die Betreuung durch einen Oberarzt ist ebenfalls garantiert. Wann ist eine Zusatzversicherung sinnvoll? Eine Zusatzversicherung sollte immer abgeschlossen werden – wenn möglich bereits vor der Geburt. Die Zusatzversicherungen lehnen grundsätzlich Anträge von kranken und älteren Personen ab. Wenn Sie gesund sind und Sie das Alter von 55 Jahren noch nicht überschritten haben, ist ein Abschluss einer Zusatzversicherung empfehlenswert. Wann und wie kann ich die Zusatzversicherung kündigen? Kündigen Sie Ihre bisherige Zusatzversicherung erst, nachdem Sie von der neuen Versicherung bereits angenommen wurden. Auf der Seite Zusatzversicherung kündigen finden Sie einen Musterbrief und eine genaue Anleitung wie ein unproblematischer Wechsel abläuft. Bezahlt die Zusatzversicherung mein Fitness-Abonnement? In der Regel beteiligen sich Zusatzversicherungen mit einem grosszügigen Betrag von bis zu CHF 800 an eine Jahresmitgliedschaft in einem Fitnesscenter. Die Kostenbeteiligung kann je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. Eine Spitalzusatzversicherung bietet erweiterte Leistungen und Komfort bei Krankenhausaufenthalten über die Grundversicherung hinaus. Die Zahnzusatzversicherung für Kinder und Erwachsene deckt einen Teil der Ausgaben für Zahnbehandlungen. Bevor Sie die Zusatzversicherung wechseln oder kündigen, sollten Sie gewisse Regeln beachten.
App für Kleinstbetriebe

App für Kleinstbetriebe

Diese Variante der Mobile App deckt die meisten Anforderungen an die Administration eines Kleinstbetriebs ab. Der Dienstleister löst die Rechnung direkt mit der Erstellung des Arbeitsrapports vor Ort aus – seine Büroarbeit ist bereits erledigt!
Steuerberatung

Steuerberatung

Fachwissen im Schweizer Steuerrecht zur Minimierung von Verbindlichkeiten und Optimierung der Leistungen. Steuerplanung Einkommenssteuererklärung Überprüfung der Einhaltung der Steuervorschriften Unternehmensberatung Steuerberatungsleistungen Internationale Steuerdienstleistungen Steuererklärungen
Steuerberatung

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Durch das professionelle Ausfüllen Ihrer Steuererklärung bieten wir Ihnen eine Steueroptimierung aufgrund der rechtlichen Grundlagen. Wir erstellen Steuererklärungen für Einzelpersonen und Ehepaare sowie Geschäftsbetriebe (juristische Personen).
Steuerberatung

Steuerberatung

Wir sind eine Full-Service-Steuerberatungsgesellschaft und bieten langfristige, nachhaltige Steuerlösungen für Privatpersonen und Unternehmer. Wir hören nicht bei der Steuererklärung auf, sondern entwickeln für Sie einen individuellen, dokumentierten Steueroptimierungsplan. Unsere Steuerberatung umfasst: - Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen - Steuererklärungen für Expats​ - Steuerplanung und -optimierung - Abrechnung von Grundstückgewinnsteuern - Mehrwertsteuerabrechnungen - Mehrwertsteuer Fiskal-Vertretung - Mehrwertsteuerberatung - Grenzüberschreitende Mehrwertsteuerberatung
Beratung und Begleitung

Beratung und Begleitung

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung. Wir koordinieren mit den Behörden und anderen beteiligten Dienstleistern. Neben Störfallvorsorge beraten wir Sie auch zu Arbeitssicherheit, koordinieren mit den Brandschutzexperten und Planern. Die Störfallverordnung Im Jahr 1986 ereignete sich die Brandkatastrophe in Schweizerhalle. 1'350 Tonnen Chemikalien gerieten in Brand. In der Folge gelangten 10'000 m3 kontaminiertes Löschwasser in den Rhein. Dadurch wurde der Rhein bis zur Mündung verseucht. Ein Fischsterben und die Gefährdung der Trinkwasserversorgung in einem riesigen Gebiet war die Folge. Durch dieses Ereignis gelangte der Regulierungsbedarf beim Umgang mit gefährlichen Stoffen in den Fokus der Öffentlichkeit. Das Unglück von Schweizerhalle war der Auslöser für die Erstellung der Störfallverordnung. Am 1.2.1991 wurde die Störfallverordnung in Kraft gesetzt. Die Störfallverordnung ist eine der ersten risikobasierten Verordnungen. Es gilt die kontrollierte Eigenverantwortung. Die Vollzugsstellen beurteilen die Risikoermittlung des Betreibers. Dem Betreiber der Anlage obliegt also eine grosse Verantwortung. Er ist verantwortlich für die Sicherheit der Anlage, die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen, Kontrolle und Aktualisierung der Risikoermittlung und der Massnahmenpläne. Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Personenversicherungen

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Bieten Sie Ihren wertvollen Mitarbeitenden marktgerechte Versicherungsleistungen bei Unfall oder Krankheit. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite.